5 € zahlen – 30 Tage parken, von 18 Uhr abends bis 8 Uhr morgens in allen Parkhäusern und Tiefgaragen der Hanauer Parkhaus GmbH. Bei anderen Parkhäusern und Tiefgaragen in Hanau, auch bei den auf Rechnung Dritter bewirtschafteten Häusern, kann das Ticket nicht eingesetzt werden.

30 Tage parken und nur 5 Euro zahlen- von 18 Uhr bis 8 Uhr in allen Parkhäusern und Tiefgaragen der Hanau Parkhaus GmbH.

Wie funktioniert das Feierabendticket?
Sie kaufen das Ticket in der Hanauer Gastronomie (z.B. Klara, Central), Händlern (z.B. Galeria Kaufhof, Forum Hanau) oder Kinopolis.

Mit der ersten Einfahrt aktiviert sich das Ticket und ist ab jetzt für 30 aufeinanderfolgende Tage gültig. Die Ausfahrt erfolgt jeweils durch Einstecken des Feierabendtickets in den Parkautomaten an der Ausfahrt (kein zusätzlicher Gang zum Kassenautomaten notwendig).

Was passiert, wenn Sie vor 18 Uhr parken möchten?
Das Feierabendticket bei Einfahrt in den Parkautomaten stecken. Vor der Ausfahrt wird der für den Zeitraum vor 18 Uhr anfallende Betrag direkt am Kassenautomaten entrichtet: Feierabendticket einstecken, Betrag bezahlen und mit dem Ticket ausfahren.

Was passiert, wenn Sie länger als 8 Uhr geparkt haben?
Vor der Ausfahrt wird der für den Zeitraum nach 8 Uhr anfallende Betrag direkt am Kassenautomaten entrichtet: Feierabendticket einstecken, Betrag bezahlen und mit dem Ticket ausfahren.

Ist zusätzlich eine Parkrückvergütung anwendbar?
Wenn Sie am Kassenautomaten einen Differenzbetrag zu zahlen haben, weil Sie z.B. vor 18 Uhr ins Parkhaus eingefahren sind, können Sie am Kassenautomaten auch ein Parkrückvergütungsticket, welches Sie z.B. im Handel erhalten haben, als Zahlungsmittel einstecken.

 

Hier finden Sie einen Flyer mit den zugehörigen Details. -> Download Flyer