In unseren Häusern ist es regelmäßig so geregelt, dass wenn alle Standard-Stellplätze im Haus belegt sind, auch Fahrzeuge auf Sonderstellplätzen parken dürfen, die sonst nicht dazu berechtigt sind. Bevorzugt sollen zuerst Stellplätze für Frauen, Eltern/Kind und E-Fahrzeuge genutzt werden. In solchen Situationen werden wir unsererseits keine Falschparker ermitteln und anschreiben.

Außerhalb solcher Situationen, also wenn genügend Standard-Stellplätze vorhanden sind, führen wir allerdings Kontrollen durch. Sofern wir Falschparker feststellen, die zu einem Zeitpunkt eingefahren sind, zu dem noch ausreichend normale Stellplätze frei waren, ermitteln wir die Halter, schreiben den Halter an und berechnen ein erweitertes Parkentgelt bzw. die Kosten der Ermittlung etc. Wiederholungstäter werden mit einem Hausverbot belegt.

Erfahrungsgemäß funktioniert das zuvor beschriebene Prozedere sehr gut. So hat sich auch durchgesetzt, dass Autofahrer nur dann auf Stellplätzen für Behinderte parken, wenn ansonsten nichts mehr frei ist, also ganz am Ende. Behinderte finden so nahezu immer einen freien Platz, sofern die Einfahrt möglich ist.