Allgemeine Hinweise

  • Alle Preise für die Leistungen der Hanauer Parkhaus GmbH enthalten, soweit nicht anders vermerkt, die aktuelle gesetzliche Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird regelmäßig auf den Quittungen ausgewiesen.
  • Das Entgelt für Dauertickets beträgt 10,00 €.
  • Sondertarife wie z. B. Dauerparker- oder Nachttarif sind nur mit einem vorab abgeschlossenem Vertrag möglich. Der Wochentarif muss ggf. beim Bezahlvorgang an der Kasse ausgewählt werden. Bei nicht vorab gelöstem Ticket bzw. bei Nichtauswahl des Wochentarifs ist die Gebühr lt. Abrechnung am Kassenautomat vor der Ausfahrt zu bezahlen.
  • Bei Dauerparkern ist die Nutzung der E-Ladestationen im normalen Mietpreis nicht enthalten. Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte gerne an.
  • Bei Ticketverlust wird vom Kassenautomaten des entsprechenden Parkhauses pauschal der höchste Tagessatz der Woche berechnet. Nach Zahlung der Gebühr erhalten Sie automatisch ein Ersatzticket, mit dem Sie ausfahren können.
  • Bitte beachten Sie die Einstellbedingungen, die vor Ort an der Einfahrt sowie bei den Kassen ausgehängt sind und die Sie auf unserer Homepage (auf dieser Seite weiter oben oder im Download-Bereich) herunterladen können. Maßgeblich für die Abrechnung sind die vor Ort an der Einfahrt ausgehängten Konditionen und Einstellbedingungen!
Preise & Gebühren
Einstellbedingungen
Vielparker-Rabatt
Parkrückvergütung

Preise und Gebühren

Hier finden Sie unsere aktuelle und detaillierte Übersicht der Parkgebühren in den Parkhäusern, Tiefgaragen und auf Parkplätzen.

Gebührenübersicht Parkhäuser, Tiefgaragen und Parkplätze

Hier finden Sie unsere aktuelle und detaillierte Gebührenübersicht der Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum

Gebührenübersicht Parkscheinautomaten (PSA)

Bitte beachten Sie, dass bei unsere angegebenen Dauerparkerpreise die Nutzung der E-Ladestationen nicht inkludiert ist. Den Ladevorgang starten Sie mit ihrem Dauerparkticket und bezahlen die entsprechende Gebühr vor Ausfahrt an einem Kassenautomaten.

Im einzelnen hier die von uns bewirtschafteten bzw. betreuten Parkanlagen:

Bitte beachten Sie – maßgeblich für die Abrechnung von Parkgebühren, sind die vor Ort an der Einfahrt ausgehängten Preise & Gebühren. Mit Befahren der Parkanlage werden die dort ausgehängten Konditionen, also beispielsweise Preise und Einstellbedingungen Vertragsbestandteil.

Einstellbedingungen

Die Einstellbedingungen sind in den Häusern vor Ort mehrfach ausgehängt. Unter anderem finden Sie die Einstellbedingungen wie auch die aktuellen Preise an der Einfahrtstation, so dass die Kunden sie vor der Einfahrt zur Kenntnis nehmen können.

Mit Bezug eines Tickets und Einfahrt in ein Parkhaus kommt ein Vertrag zustande. Die Einstellbedingungen wie auch sämtliche anderen vor Ort ausgehängten Bedingungen und Hinweise werden damit Vertragsbestandteil.

Um die Dienstleistungen kundenorientiert und sachgerecht erbringen zu können,
erhebt, speichert und verwendet die Hanauer Parkhaus GmbH Kundendaten
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Hanauer Parkhaus GmbH
verarbeitet Kundendaten grundsätzlich in Deutschland.

Bitte berücksichtigen Sie die vor Ort ausgehängten zusätzlichen Hinweise beispielsweise zu Geschwindigkeiten, max. Höhen, der StVO, Rauchverbot, etc.

Schlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG 
Das Unternehmen entscheidet sich, nicht am Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen: Hanauer Parkhaus GmbH
Unser Unternehmen nimmt an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.

In den Parkhäusern Nürnberger Straße und Kinopolis 2 bitten wir die Kunden, nichtrückwärts einzuparken.

Die Einstellbedingungen gelten nicht im Zusammenhang mit Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum, die mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden.

Vielparker-Rabatt
mit der Parken-Geldwertkarte

Mit der Parken-Geldwertkarte können Sie bequem ein- und ausfahren. Das Bezahlen erfolgt elektronisch an der Ausfahrt und Sie bekommen darüber hinaus 5% Vielparker-Rabatt, beim Aufladen der Karte schreiben wir Ihnen 5% des eingezahlten Betrages zusätzlich gut. Das System ist insbesondere für Vielparker von Vorteil oder als Geschenk für Vielparker ideal.

Mit der Parken-Geldwertkarte öffnen Sie die Schranke an der Einfahrt. Bei der Ausfahrt wird – bei ausreichendem Guthaben – automatisch das Parkentgelt ermittelt, der Karte belastet und die Schranke ebenfalls wieder geöffnet. Einfach und bequem.

Die Parken-Geldwertkarte kann in allen Parkhäusern und Tiefgaragen der Hanauer Parkhaus GmbH eingesetzt werden, die für Kurzparker bereitstehen und auf eigene Rechnung bewirtschaftet werden. Das sind folgende Häuser bzw. Parkplätze:

– Parkhaus Am Forum
– Parkhaus Nürnberger Straße
– Parkhaus Kinopolis
– Parkhaus Kinopolis 2
– Parkhaus Congress Park/Am Schwimmbad

– Tiefgarage Am Markt
– Tiefgarage Forum
– Tiefgarage Klinikum Süd

– Parkplatz Main-Kinzig-Halle

Sie können die Parken-Geldwertkarte bei uns (Verwaltung im Erdgeschoss des Parkhaus Am Forum) erwerben.

Informationen zur Aufladung finden Sie hier:

Download: Informationen zur Aufladung der Geldwertkarte

Parkrückvergütung

Inzwischen bietet eine Vielzahl von Partnern, also Einzelhändler, Banken und andere Gewerbetreibende eine Parkrückvergütung in Hanau an. Hier eine kleine Auswahl von Partnerunternehmen der Hanauer Parkhaus GmbH:

Stand 08.03.2023, Diese Auflistung ist ohne Gewähr und zudem auf Wunsch der Partnerfirmen unvollständig. Weitere Partner gewähren beispielsweise bei besonderen Aktionen einen Nachlass auf die Parkgebühr. Teilweise wird das Gewähren des Nachlasses von den Partnern an Voraussetzungen wie beispielsweise die Umsatzhöhe geknüpft. Gerne können Sie die Gewerbetreibenden und Gastronomen ansprechen. Dort erhalten Sie konkrete, verbindliche Informationen dazu.

Parkrückvergütung – So funktionierts
Bestellformular Parkrückvergütung

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