Nein, in den von uns bewirtschafteten Parkhäusern, Tiefgaragen und Parkplätzen gibt es kein klassisches „Knöllchen“. Allerdings gelten auch in unseren Häusern bestimmte Regeln. So dürfen, sofern genügend freie Plätze vorhanden sind, nur berechtigte Fahrzeuge auf den Sonderstellplätzen beispielsweise für Behinderte oder E-Fahrzeuge abgestellt werden.

Regelmäßig werden unsere Häuser kontrolliert. Falschparker, also Fahrzeuge die augenscheinlich falsch und unberechtigt auf einem Sonderstellplatz abgestellt sind oder Fahrzeuge, die mehrere Stellplätze beanspruchen, weil sie beispielsweise die Begrenzung des Stellplatzes überschreiten, werden dabei fotografiert. In der Folge ermitteln wir den Halter bzw. Vertragspartner. Diese werden dann angeschrieben und aufgefordert, sich an die Regeln zu halten und richtig zu parken. Im Wiederholungsfall erteilen wir Hausverbot, was allerdings erfahrungsgemäß in der Regel nicht erforderlich wird.

Neben dem Schreiben erhalten die Fahrzeughalter bzw. Vertragspartner regelmäßig eine Rechnung über das erweiterte Parkentgelt bzw. die Kosten, die mit der Ermittlung und Bearbeitung des Vorgangs entstanden sind.

Sind bei der Einfahrt alle Standard-Stellplätze belegt, gelten Sonderregeln. Hierzu verweisen wir auf die Frage „Darf ich auf Sonderstellplätzen parken, wenn sonst nichts frei ist?“.