Bei Kurzparkern ist das Ticket gleichzeitig die Quittung. Die Kassenautomaten drucken alle erforderlichen Informationen auf das Kurzparkerticket. Mit dem bezahlten Kurzparker-Ticket kann der Parker ausfahren. Bei den Ticketdaten wird in diesem Moment die Ausfahrt notiert und nach dem Öffnen der Schranke wird das Ticket dem Kunden zur Mitnahme angeboten. Sollten Sie Parkgebühren bei der Reisekostenabrechnung oder beim Finanzamt geltend machen wollen, reicht dieser Beleg regelmäßig aus.

Sollte bei der Ausfahrt das Ticket (=Quittung) nicht mitgenommen werden, wird nach Abschluss des Vorgangs das Ticket wieder eingezogen und vernichtet.

Grundsätzlich sind die Tickets bzw. Quittungen kundenneutral gestaltet. D. h. es werden keine fahrzeug- oder kundenspezifischen Daten ausgedruckt. Somit kann auch bei Verlust des Tickets durch Dritte kein Rückschluss des Tickets zum Fahrzeug oder Fahrer gezogen werden.