Die Parkmark wurde bereits 2014 durch Transpondertickets abgelöst. Ein eventuell vorhandenes Restguthaben oder Pfand ist nach weit über 3 Jahren verfallen bzw. der Anspruch verjährt. Eine Erstattung nach dem 31.12.2018 ist ausgeschlossen.
Die Parkmark wurde bereits 2014 durch Transpondertickets abgelöst. Ein eventuell vorhandenes Restguthaben oder Pfand ist nach weit über 3 Jahren verfallen bzw. der Anspruch verjährt. Eine Erstattung nach dem 31.12.2018 ist ausgeschlossen.