Sie schließen mit uns einen Mietvertrag ab. Das Bewahren Ihres Fahrzeugs vor Schäden ist nicht Gegenstand dieses Vertrags. Somit parken Sie Ihr Auto auf eigene Gefahr. Die Hanauer Parkhaus GmbH haftet uneingeschränkt, falls sie durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Mitarbeiter Schäden am Fahrzeug herbeiführt. Für Beschädigungen, die andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht haben, haftet die Haftpflichtversicherung dieser Personen.

An vielen Stellen im Parkhaus sind Kameras angebracht. Dadurch lassen sich die Verursacher von eventuell entstandenen Schäden oft schnell identifizieren.