Gerade in älteren Parkhäusern und Tiefgaragen mit engeren Stellplätzen kommt es immer wieder zu Parkremplern und Kratzern beim Rangieren oder dem unvorsichtigen Öffnen von Autotüren. Wie auch am Straßenrand oder auf anderen Parkplätzen reicht es dann allerdings nicht, einen Zettel mit Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs zu hinterlassen. Ist der Geschädigte nicht vor Ort, sollten Autofahrer die Polizei informieren, um sich nicht der Unfallflucht schuldig zu machen. Denn schon bei kleinen Beschädigungen können hohe Sachschäden entstehen und ab einem Schaden von 1300 Euro können Behörden im schlimmsten Fall die Fahrerlaubnis bis zur Hauptverhandlung entziehen. Später können bis zu ein Nettomonatsgehalt Strafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis für zehn bis zwölf Monate folgen. Können die Beamten aus zeitlichen Gründen nicht zum Unfallort kommen, sind Autofahrer sogar dazu verpflichtet zur nächsten Polizeistation zu fahren, um den Unfall dort aufnehmen zu lassen. Dann sollten Autofahrer im besten Fall Zeugen benennen können und den entstandenen Schaden mit der Handykamera dokumentiert haben. Streng genommen müssen Unfallverursacher sogar so lange warten, bis der andere Autofahrer zu seinem Fahrzeug zurückkommt. Je nach Gegebenheiten wie Ort und Wetter gilt hier bis zu eine Stunde als angemessen. Ist das Parkhaus wie beispielsweise die Tiefgarage Forum Hanau etwa an ein Einkaufszentrum angeschlossen, können sie auch versuchen, den Geschädigten anhand des Kennzeichens seines Autos auszurufen.