Da die maximale Fahrzeughöhe von Haus zu Haus unterschiedlich sein kann, haben wir an der Einfahrt jeweils einen Hinweis dazu angebracht. Die dort angegebene Durchfahrtshöhe ist im kompletten Parkhaus gewährleistet, es sei denn eine besondere Markierung wie beispielsweise gelb-schwarz schraffierte Markierungen oder Hinweise weisen an einzelnen Stellen auf Abweichungen hin. Das kann beispielsweise bei speziellen Parkplätzen oder durch Haustechnik eingeschränkten Plätzen der Fall sein.

Als Faustregel gilt, dass in unseren Parkhäusern 2,00 m und in Tiefgaragen 1,90 m Höhe für die Durchfahrt zur Verfügung stehen. 

Falls Ihr Auto, wie im folgende Beispiel sehr hoch (bspw. ein VW-Bus) oder ein tiefergelegtes Auto sein sollte, kann es bei Auf- oder Abfahrt problematisch werden.

 Die Ursache hierfür kann der Böschungswinkel oder Überhang(s)winkel sein.
Dabei ragt das Fahrzeugen, wie in diesem Fall ein VW-Bus (mit einer Höhe von 1,97 m) durch das Gefälle mit dem Heck des Autos über die 2,00 m hinaus. Das Ergebnis ist, dass das Auto mit dem Dach die Decke berührt und im schlimmsten Fall schleift. Ein ähnliches Problem haben auch Fahrer von tiefgelegten Fahrzeugen. Aufgrund der niedrigen Bodenfreiheit bleiben die Autos an der Bodenwanne bzw. dem Rampenkopf oder bei der Abfahrt mit der Frontschürze und den Stoßfängern hängen. 

Die Hinweise an der Einfahrt sind dennoch zu beachten!

Zudem ist bei bestimmten Parkplätzen in den Parkhäusern Nürnberger Straße und Kinopolis 2 folgender Hinweis an der Wand vorhanden, der auf jeden Fall beachtet werden muss! Durch die Stahlträger muss auf diesen Stellplätzen vorwärts eingeparkt werden, da (wie unten abgebildet) bei Missachtung des Hinweises die Heckscheibe gesprungen oder eingeschlagen werden kann!