Parkplätze im öffentlichen Straßenraum
Die Parkplätze im öffentlichen Straßenraum werden mit Hilfe von rd. 120 Parkscheinautomaten bewirtschaftet. Diese Parkscheinautomaten betreut die Hanauer Parkhaus GmbH technisch im Auftrag des Eigenbetrieb Hanau Infrastruktur Service der Stadt Hanau.
Die Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum werden auf Basis der Parkgebührenverordnung der Stadt Hanau erhoben, die (umsatzsteuerfreien) Einnahmen werden vollständig an die Stadt Hanau abgeführt.
Hier finden Sie unsere aktuelle und detaillierte Übersicht sowie die Parkgebührenordnung der Stadt Hanau:
Aus technischen Gründen können die Parkscheinautomaten keine Geldscheine verarbeiten und kein Wechselgeld herausgeben. Angenommen werden 10 Cent-, 20 Cent-, 50 Cent-, 1 Euro- und 2 Euro-Münzen. Überzahlungen mit Münzen sind möglich, allerdings wird auch in diesen Fällen kein Wechselgeld erstattet!
An allen Parkscheinautomaten können Sie alternativ mit EC-Karte (mit Chip) zahlen; an den Parkscheinautomaten mit roter Banderole können Sie sowohl mit Karte als auch mit Mobiltelefon kontaktlos zahlen, so dass ein genaues Bezahlen auch dann komfortabel möglich ist, wenn Sie kein passendes Münzgeld zur Hand haben. Beträge über 30,00 € (z. B. Wochen- oder Monatsticket an den P&R-Parkplätzen) können nur mit Karte bezahlt werden.