Parkplätze im öffentlichen Straßenraum


Die Parkplätze im öffentlichen Straßenraum werden mit Hilfe von rd. 100 Parkscheinautomaten bewirtschaftet. Diese Parkscheinautomaten betreut die Hanauer Parkhaus GmbH technisch im Auftrag des Eigenbetrieb Hanau Infrastruktur Service der Stadt Hanau.
Die Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum werden auf Basis der Parkgebührenverordnung der Stadt Hanau erhoben, die (umsatzsteuerfreien) Einnahmen werden vollständig an die Stadt Hanau abgeführt.
Hier finden Sie unsere aktuelle und detaillierte Übersicht sowie die Parkgebührenordnung der Stadt Hanau, Stand Juni 2018:
Aus technischen Gründen können die Parkscheinautomaten keine Geldscheine verarbeiten und kein Wechselgeld herausgeben. Angenommen werden 10 Cent-, 20 Cent-, 50 Cent-, 1 Euro- und 2 Euro-Münzen. Überzahlungen mit Münzen sind möglich, allerdings wird auch in diesen Fällen kein Wechselgeld erstattet!
Die meisten Parkscheinautomaten können alternativ Geld- oder EC-Karten verarbeiten, so dass ein genaues Bezahlen auch dann komfortabel möglich ist, wenn Sie kein passendes Münzgeld zur Hand haben.

