FAQ2019-08-16T20:58:47+02:00

FAQ

Wie erreiche ich bei Störungen das Personal vor Ort?2019-08-12T12:40:14+02:00

Sie erreichen unsere Bereitschaft rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr über die Ruftasten an allen Kassenautomaten, Einfahrt- und Ausfahrtgeräten sowie an den Nachtzugängen. Die Mitarbeiter der 24h-Bereitschaft werden Ihnen bei technischen Problemen nach Kräften helfen. Bedingt durch die moderne Struktur können sehr viele Fehler und Probleme aus der Ferne gelöst werden. Ein geringer Teil der Anforderungen erfordert die persönliche Präsenz der Bereitschaft vor Ort. Selbst dann und bei Nacht sind die Wartezeiten auf ein Minimum beschränkt.

Für Fragen die über den Parkvorgang hinausgehen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der Verwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten unter 06181/926180 zur Verfügung. Darüber hinaus verweisen wir an dieser Stelle zum Thema „Kontakt zu uns“.

Wie hoch darf mein Fahrzeug sein, wenn ich im Parkhaus parken will?2022-08-25T14:37:00+02:00

Da die maximale Fahrzeughöhe von Haus zu Haus unterschiedlich sein kann, haben wir an der Einfahrt jeweils einen Hinweis dazu angebracht. Die dort angegebene Durchfahrtshöhe ist im kompletten Parkhaus gewährleistet, es sei denn eine besondere Markierung wie beispielsweise gelb-schwarz schraffierte Markierungen oder Hinweise weisen an einzelnen Stellen auf Abweichungen hin. Das kann beispielsweise bei speziellen Parkplätzen oder durch Haustechnik eingeschränkten Plätzen der Fall sein.

Als Faustregel gilt, dass in unseren Parkhäusern 2,00 m und in Tiefgaragen 1,90 m Höhe für die Durchfahrt zur Verfügung stehen. 

Falls Ihr Auto, wie im folgende Beispiel sehr hoch (bspw. ein VW-Bus) oder ein tiefergelegtes Auto sein sollte, kann es bei Auf- oder Abfahrt problematisch werden.

 Die Ursache hierfür kann der Böschungswinkel oder Überhang(s)winkel sein.
Dabei ragt das Fahrzeugen, wie in diesem Fall ein VW-Bus (mit einer Höhe von 1,97 m) durch das Gefälle mit dem Heck des Autos über die 2,00 m hinaus. Das Ergebnis ist, dass das Auto mit dem Dach die Decke berührt und im schlimmsten Fall schleift. Ein ähnliches Problem haben auch Fahrer von tiefgelegten Fahrzeugen. Aufgrund der niedrigen Bodenfreiheit bleiben die Autos an der Bodenwanne bzw. dem Rampenkopf oder bei der Abfahrt mit der Frontschürze und den Stoßfängern hängen. 

Die Hinweise an der Einfahrt sind dennoch zu beachten!

Zudem ist bei bestimmten Parkplätzen in den Parkhäusern Nürnberger Straße und Kinopolis 2 folgender Hinweis an der Wand vorhanden, der auf jeden Fall beachtet werden muss! Durch die Stahlträger muss auf diesen Stellplätzen vorwärts eingeparkt werden, da (wie unten abgebildet) bei Missachtung des Hinweises die Heckscheibe gesprungen oder eingeschlagen werden kann! 

Wo kann ich mein Elektrofahrzeug parken und aufladen?2019-08-12T12:41:40+02:00

E-Fahrzeuge können auf den speziell blau markierten Stellplätzen während des Ladevorgangs abgestellt werden.

Detaillierte Informationen über die verbauten E-Ladestationen in unseren Häusern finden Sie auf unserer Homepage unter https://parken-hanau.de/services/e-ladestationen.

Eine Garantie auf einen freien Stellplatz oder eine verfügbare Ladestation besteht nicht. Ihr Ladekabel (regelmäßig Steckverbindung Typ2) bringen Sie bitte mit.

Allgemeine Regeln in Parkhäuser, Tiefgaragen und auf Parkplätzen2019-08-12T12:42:28+02:00

Grundsätzlich gilt auch in Parkhäusern, Tiefgaragen und beschrankten Parkplätzen regelmäßig die Straßenverkehrsordnung (StVO), so dass sich Autofahrer auch hier an die üblichen Verkehrsregeln halten müssen. Darauf weisen Hinweisschilder an den Einfahrten hin. Zusätzlich gilt jedoch in jedem Fall das Hausrecht des Betreibers.

Da die Fahrbahnen in Parkhäusern meist relativ schmal sowie Wege u. U. nicht optimal einsehbar sind und sich Fußgänger in der Regel frei bewegen, sollte vor allem der erste Paragraph der StVO Beachtung finden: “Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.” Und: “Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt gefährdet oder mehr, als nach den Umständen vermeidbar, behindert oder belästigt wird”.

Konkret bedeutet das, dass Autofahrer möglichst mit Schrittgeschwindigkeit, erhöhter Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft unterwegs sein sollten. Außerdem sollten sie dazu bereit sein, andere in Ruhe einparken zu lassen und den eigenen Parkvorgang wenn nötig zu unterbrechen. Dementsprechend gilt auch: Wer den Stellplatz zuerst erreicht, darf auch einparken – selbst wenn er dazu erst einmal zurücksetzen muss. Außerdem ist das Reservieren von Parkplätzen – egal ob mit Gegenständen oder Personen – nicht zulässig. Auf Fahrspuren mit Straßencharakter – also solchen, die nicht dem Suchverkehr dienen, sondern etwa allein zur Ausfahrt führen – gilt zudem die Vorfahrtsregel rechts vor links. Bei Unfällen, die sich im Suchverkehr im Parkhaus ereignen, verteilen Gerichte die Schuld meist 50:50 zwischen den Beteiligten Fahrzeugen.

Wichtig sind beispielsweise auch Hinweise zur Geschwindigkeit, so darf regelmäßig nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, was in etwa 10 km/h entspricht.

Für große und besonders hohe Fahrzeuge kommt beispielsweise der Hinweis an der Einfahrt zum Tragen, wonach die Fahrzeuge nur eine bestimmte Höhe haben dürfen. Gerade Transporter, Wohnmobile aber auch Pkw mit aufgebautem Fahrradträger oder Dachgepäckträger müssen diese Hinweise ernstnehmen. Ansonsten drohen nicht zuletzt an den Fahrzeugen erhebliche Schäden.

Sonderfahrzeuge wie beispielsweise Kfz-Anhänger, Skateboard oder E-Roller sind in Parkhäusern regelmäßig nicht erlaubt. Die Unfallgefahr insbesondere bei den Kleinstfahrzeugen ist zu hoch.

Darf ich auf Sonderstellplätzen parken, wenn sonst nichts frei ist?2019-08-12T12:43:05+02:00

In unseren Häusern ist es regelmäßig so geregelt, dass wenn alle Standard-Stellplätze im Haus belegt sind, auch Fahrzeuge auf Sonderstellplätzen parken dürfen, die sonst nicht dazu berechtigt sind. Bevorzugt sollen zuerst Stellplätze für Frauen, Eltern/Kind und E-Fahrzeuge genutzt werden. In solchen Situationen werden wir unsererseits keine Falschparker ermitteln und anschreiben.

Außerhalb solcher Situationen, also wenn genügend Standard-Stellplätze vorhanden sind, führen wir allerdings Kontrollen durch. Sofern wir Falschparker feststellen, die zu einem Zeitpunkt eingefahren sind, zu dem noch ausreichend normale Stellplätze frei waren, ermitteln wir die Halter, schreiben den Halter an und berechnen ein erweitertes Parkentgelt bzw. die Kosten der Ermittlung etc. Wiederholungstäter werden mit einem Hausverbot belegt.

Erfahrungsgemäß funktioniert das zuvor beschriebene Prozedere sehr gut. So hat sich auch durchgesetzt, dass Autofahrer nur dann auf Stellplätzen für Behinderte parken, wenn ansonsten nichts mehr frei ist, also ganz am Ende. Behinderte finden so nahezu immer einen freien Platz, sofern die Einfahrt möglich ist.

Wann darf ich auf einem Stellplatz für Behinderte parken?2019-08-12T12:44:22+02:00

Regelmäßig darf auf Sonderstellplätzen für Behinderte dann geparkt werden, wenn die Voraussetzungen nach der StVO vorliegen, die für die Nutzung dieser Parkplätze im öffentlichen Straßenraum auch vorliegen müssen.

Um auf einem Parkplatz für Behinderte parken zu dürfen, ist ein Behindertenparkausweis vonnöten. Der normale Schwerbehindertenausweis ist hierfür nicht ausreichend. Der blaue EU-Parkausweis ist gut sichtbar ins Auto zu legen, nur dann können Kontrolleure feststellen, ob eine Parkberechtigung für Schwerbehinderte vorliegt.

Der Behindertenparkausweis wird in Deutschland für Personen ausgestellt, die in ihrem Behindertenausweis die Kennzeichnung „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „BI“ (blind) aufweisen. Je nach Bundesland kann aber auch bei den Merkzeichen „G“ (Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit) und „B“ (Begleitperson) der Antrag auf einen Behindertenparkausweis bewilligt werden.

Das bloße Hinterlegen des Parkausweises allein gestattet aber noch nicht das Parken auf einem Behindertenparkplatz: Die Fahrt muss tatsächlich auch der Beförderung der schwerbehinderten Person dienen. Dabei ist es unerheblich, ob der Behinderte selbst das Auto führt oder jemand anders.

Kann ich mit dem Parkausweis für Behinderte auch im Parkhaus kostenfrei parken?2019-08-12T12:45:56+02:00

Das Parken ist für Behinderte mit Ausweis regelmäßig nur im öffentlichen Straßenraum kostenfrei möglich. Dort wird mittels Parkscheinautomaten die Gebühr erhoben und das Parken allein mittels Beschilderung bzw. Kennzeichnungen geregelt. In privatwirtschaftlich betriebenen Parkanlagen gilt dies nicht.

Privatwirtschaftlich bewirtschaftete Parkanlagen erkennen Sie meist an den Schranken an Ein- und Ausfahrten. Das sind regelmäßig Parkhäuser, Tiefgaragen und auch Parkplätze. Zwar schreibt die Garagenverordnung vor, dass bei neuen Häusern eine bestimmte Anzahl Sonderstellplätze für Behinderte vorzusehen sind und dass diese besondere Maße haben müssen. Das gilt regelmäßig neben den Stellplätzen für Behinderte auch für Sonderstellplätze für Frauen, Eltern/Kind und E-Fahrzeuge. Die Garagenverordnung sagt darüber hinaus allerdings nichts dazu aus, ob die Sonderstellplätze besonders zu bepreisen oder gar kostenfrei anzubieten sind. Angesichts der inzwischen hohen Anzahl Sonderstellplätze wäre dies wirtschaftlich auch nicht darstellbar ohne die restlichen Parkplätze deutlich höher zu bepreisen.

In den von uns bewirtschafteten Häusern ist es so, dass wir selbstverständlich die Vorgaben zu den Sonderstellplätzen einhalten. Dennoch gelten keine besonderen Parkentgelte, vielmehr behandeln wir alle Kurzparker gleich. Damit ist sichergestellt, dass auch Behinderte so parken können, dass sie gut ein- und aussteigen können und dass Behinderte am normalen Leben möglichst ebenso teilnehmen können, wie nicht behinderte Menschen. Durch die Lage der Sonderstellplätze ist zudem eine gute Erreichbarkeit von Aufzügen etc. gesichert.

An dieser Stelle wollen wir zudem auf die Parken-Geldwertkarte hinweisen. Siehe hierzu die Frage „Wie funktioniert die Guthabenkarte bzw. Parken-Geldwertkarte?“ bzw. die detaillierte Information auf unserer Homepage unter https://parken-hanau.de/preise-undkonditionen#vielparker. Nicht nur für Behinderte ist der Parkhausaufenthalt damit noch mal stressfreier.

Gibt es in Parkhäusern auch „Knöllchen“, wenn ich falsch parke?2019-08-12T12:46:29+02:00

Nein, in den von uns bewirtschafteten Parkhäusern, Tiefgaragen und Parkplätzen gibt es kein klassisches „Knöllchen“. Allerdings gelten auch in unseren Häusern bestimmte Regeln. So dürfen, sofern genügend freie Plätze vorhanden sind, nur berechtigte Fahrzeuge auf den Sonderstellplätzen beispielsweise für Behinderte oder E-Fahrzeuge abgestellt werden.

Regelmäßig werden unsere Häuser kontrolliert. Falschparker, also Fahrzeuge die augenscheinlich falsch und unberechtigt auf einem Sonderstellplatz abgestellt sind oder Fahrzeuge, die mehrere Stellplätze beanspruchen, weil sie beispielsweise die Begrenzung des Stellplatzes überschreiten, werden dabei fotografiert. In der Folge ermitteln wir den Halter bzw. Vertragspartner. Diese werden dann angeschrieben und aufgefordert, sich an die Regeln zu halten und richtig zu parken. Im Wiederholungsfall erteilen wir Hausverbot, was allerdings erfahrungsgemäß in der Regel nicht erforderlich wird.

Neben dem Schreiben erhalten die Fahrzeughalter bzw. Vertragspartner regelmäßig eine Rechnung über das erweiterte Parkentgelt bzw. die Kosten, die mit der Ermittlung und Bearbeitung des Vorgangs entstanden sind.

Sind bei der Einfahrt alle Standard-Stellplätze belegt, gelten Sonderregeln. Hierzu verweisen wir auf die Frage „Darf ich auf Sonderstellplätzen parken, wenn sonst nichts frei ist?“.

Kfz-Kennzeichen-Erkennung Was bedeutet das? Wie funktioniert das? Wie sieht es hier mit dem Datenschutz aus?2019-08-12T12:48:00+02:00

Die Kfz-Kennzeichen-Erkennung ist eine Kombination von Spezialkameras und Software.

Dauerparker können so alleine aufgrund dem hinterlegten Kennzeichen ohne Ticket ein- und ausfahren.

Kurzparker fahren ganz normal zur Einfahrt und fordern dort ein Ticket an. Zu diesem Zeitpunkt wird das Kennzeichen des Fahrzeugs gelesen, ausgewertet und mit dem Ticket verknüpft verschlüsselt gespeichert. Durch die Verschlüsselung ist auch während der Dauer der Speicherung ein Fremdzugriff ausgeschlossen, auch wenn beispielsweise die internen Sicherheitsmechanismen wie die Firewall überwunden werden würden.

Nach Rückkehr zum Fahrzeug und der Zahlung am Kassenautomaten kann der Fahrer mit seinem Fahrzeug ohne anhalten ausfahren. Wenn er auf die Ausfahrt zufährt, wird das Kennzeichen gelesen, identifiziert und im Hintergrund mit der Datenbank verglichen. Erkennt das System, dass das zugehörige Ticket bereits bezahlt wurde, öffnet sich die Schranke automatisch.

In beiden Fällen muss der Fahrer seltener an der Ein- bzw. Ausfahrtstation anhalten und das Ticket eingeben. Gerade bei Stoßzeiten ist dies ein deutlicher Komfortgewinn, der sich zudem in geringeren Wartezeiten vor der Ausfahrt bemerkbar macht. Die Abwicklungszeit an der Ausfahrt kann durch den Einsatz dieses Systems um bis zu 70% reduziert werden.

Direkt nach Ausfahrt des Fahrzeugs, also wenn der Parkvorgang zu dem zugehörigen Ticket abgeschlossen ist, werden die Kennzeichen-Daten automatisch gelöscht. Eine Weitergabe der Daten, aber beispielsweise auch Auswertungen nach Abschluss des Parkvorgangs, sind mit diesen Daten daher nicht möglich.

Verhalten bei Parkremplern oder Unfällen in Parkgaragen2019-08-12T12:48:34+02:00

Gerade in älteren Parkhäusern und Tiefgaragen mit engeren Stellplätzen kommt es immer wieder zu Parkremplern und Kratzern beim Rangieren oder dem unvorsichtigen Öffnen von Autotüren. Wie auch am Straßenrand oder auf anderen Parkplätzen reicht es dann allerdings nicht, einen Zettel mit Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs zu hinterlassen. Ist der Geschädigte nicht vor Ort, sollten Autofahrer die Polizei informieren, um sich nicht der Unfallflucht schuldig zu machen. Denn schon bei kleinen Beschädigungen können hohe Sachschäden entstehen und ab einem Schaden von 1300 Euro können Behörden im schlimmsten Fall die Fahrerlaubnis bis zur Hauptverhandlung entziehen. Später können bis zu ein Nettomonatsgehalt Strafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis für zehn bis zwölf Monate folgen. Können die Beamten aus zeitlichen Gründen nicht zum Unfallort kommen, sind Autofahrer sogar dazu verpflichtet zur nächsten Polizeistation zu fahren, um den Unfall dort aufnehmen zu lassen. Dann sollten Autofahrer im besten Fall Zeugen benennen können und den entstandenen Schaden mit der Handykamera dokumentiert haben. Streng genommen müssen Unfallverursacher sogar so lange warten, bis der andere Autofahrer zu seinem Fahrzeug zurückkommt. Je nach Gegebenheiten wie Ort und Wetter gilt hier bis zu eine Stunde als angemessen. Ist das Parkhaus wie beispielsweise die Tiefgarage Forum Hanau etwa an ein Einkaufszentrum angeschlossen, können sie auch versuchen, den Geschädigten anhand des Kennzeichens seines Autos auszurufen.

Ist mein Fahrzeug im Parkhaus über das Parkentgelt versichert?2019-08-12T12:49:02+02:00

Sie schließen mit uns einen Mietvertrag ab. Das Bewahren Ihres Fahrzeugs vor Schäden ist nicht Gegenstand dieses Vertrags. Somit parken Sie Ihr Auto auf eigene Gefahr. Die Hanauer Parkhaus GmbH haftet uneingeschränkt, falls sie durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Mitarbeiter Schäden am Fahrzeug herbeiführt. Für Beschädigungen, die andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht haben, haftet die Haftpflichtversicherung dieser Personen.

An vielen Stellen im Parkhaus sind Kameras angebracht. Dadurch lassen sich die Verursacher von eventuell entstandenen Schäden oft schnell identifizieren.

An der Einfahrt wird auf die Kameraüberwachung hingewiesen. Kann ich bei einem Schaden am Auto die Aufnahmen bekommen?2019-08-12T12:49:39+02:00

An allen Zugängen zu unseren Parkhäusern, Tiefgaragen und Parkplätzen weisen wir darauf hin, dass das Haus teilweise videoüberwacht wird. Dabei wird nicht das ganze Parkhaus vollflächig und lückenlos überwacht. Vielmehr werden die neuralgischen Punkte, die besonders kritischen Bereiche und natürlich die Frauen- und Eltern/Kind-Parkplätze überwacht.

Die Aufnahmen werden automatisch auf einem geschützten Server gespeichert. Sollten wir von keinem Vorfall Kenntnis erlangen, werden die Aufnahmen nach 7 Tagen vollautomatisch und unwiederbringlich gelöscht.

Stellen wir kriminelle Dinge auf den Aufnahmen fest oder kann durch die Aufnahmen ein Schaden beispielsweise ein Parkrempler nachvollzogen und einem Verursacher zugeordnet werden, händigen wir die Aufnahmen der Ermittlungsbehörde aus.

Den Schutz der Daten unserer Kunden nehmen wir sehr ernst. Aufgrund der Regeln des Datenschutzes händigen wir keine Aufnahmen direkt an Kunden aus. Sollten Sie vermuten, dass anhand der Kameraaufnahmen ein Schaden oder krimineller Vorgang aufgeklärt werden kann – bitte informieren Sie uns noch vor Ablauf der 7-Tage-Frist. Wir sichern die Daten zunächst, so dass sie nicht automatisch gelöscht werden.

Zudem müssen Sie den Vorfall bei der Polizei anzeigen. Weisen Sie darauf hin, dass wir ggf. über geeignete Kameraaufnahmen verfügen. Kameraaufnahmen können dann durch die Ermittlungsbehörden bei uns angefordert werden.

Parkpreise2019-08-12T12:50:07+02:00

Die Parkpreise können Sie auf unserer Homepage unter https://parken-hanau.de/preise-undkonditionen einsehen. Zudem sind die Preise in den Häusern jeweils vor der Einfahrt und an den Kassenautomaten ausgehängt.

Die vor der Einfahrt ausgehängten Preise sowie Einstellbedingungen etc. werden mit Annahme des Kurzparker-Tickets und auch der Einfahrt Vertragsbestandteil. Die Preisangaben an anderen Orten erfolgen „ohne Gewähr“, verbindlich sind lediglich die Preisaushänge an der Einfahrt.

Wochenticket2019-08-12T12:50:52+02:00

Ob in einem Haus Wochentickets angeboten werden erfahren Sie auf unserer Homepage unter https://parken-hanau.de/preise-und-konditionen sowie in den Häusern jeweils vor der Einfahrt und an den Kassenautomaten.

Bei der Einfahrt ins Parkhaus bzw. die Tiefgarage ist ein normales Ticket zu ziehen. Vor der ersten Ausfahrt (nicht direkt nach der Einfahrt!) dann an einen Kassenautomaten gehen, das Ticket eingeben, es wird der der normale Kurzparktarif angezeigt. Die Taste „Wochenticket“ (meist mittlere Taste am Display) drücken und es erscheint der Betrag für ein Wochenticket. Diesen Betrag bezahlen, sodann ist das Ticket genau 7 Tage ab der Einfahrtszeit gültig. Danach fällt automatisch wieder die jeweilige Kurzparker Gebühr an.

Monatsticket bzw. Dauerparker-Mietvertrag2019-08-12T12:51:43+02:00

Statt Monatstickets bieten wir beispielsweise für Fahrer mit einem Arbeitsplatz in der Innenstadt oder Bewohner sogenannte Dauerparker-Mietverträge zu deutlich reduzierten Preisen an. Ob in einem Haus Dauerparker-Mietverträge angeboten werden erfahren Sie auf unserer Homepage unter https://parken-hanau.de/preise-und-konditionen oder https://parkenhanau.de/services/anfrage-dauerparkervertrag wo Sie auch gleich eine Anfrage auf den Weg bringen können.

Dauerparker müssen einen Dauerparker-Mietvertrag mit uns abschließen. Sie bekommen dann ein Transponder-Ticket, mit dem Sie das gebuchte Haus nutzen können ohne vor Ort zusätzlich ein Ticket zu ziehen oder zu zahlen.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 (drei) Monate.

Kann ich meine Parkgebühren auch bargeldlos bezahlen?2020-01-20T19:49:03+01:00

Grundsätzlich kann in allen Parkhäusern, Tiefgaragen und Parkplätzen, deren Betreiber die Hanauer Parkhaus GmbH ist, mit Bargeld bezahlt werden. Die Automaten nehmen regelmäßig 10-, 20-, 50-Cent, 1- und 2-Euro-Münzen an. Darüber hinaus ist in jeder Liegenschaft mindestens ein Automat für die Banknotenverarbeitung ausgerüstet. D. h. mit gängigem Bargeld kann in unseren Häusern überall bezahlt werden.

Ergänzend bieten wir in jedem Haus die Bezahlmöglichkeit mittels EC- und Kreditkarten an, sofern die Karten mit einem Chip ausgestattet sind. An den ausgestatteten Kassenautomaten kann kontaktlos, durch anlegen der Karte oder alternativ durch einstecken der Karte bezahlt werden. Alte Karten, die lediglich mit einem Magnetstreifen ausgestattet sind, können nicht verarbeitet werden.

Noch komfortabler lässt es sich mit der Parken-Geldwertkarte bezahlen. Mit dieser speziellen Kundenkarte können Sie einfahren und ohne am Kassenautomaten etwas zu tun, ausfahren. Die Parkgebühren werden einfach vom Kartenguthaben abgebucht.

Die Parken-Geldwertkarte ist das ideale Instrument für Vielparker und Behinderte. Ein Kassenbesuch ist nur noch zum Aufladen der Karte erforderlich. Zudem erhält der Kunde bei jedem Aufladen einen zusätzlichen Bonus gutgeschrieben.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter https://parken-hanau.de/preiseund-konditionen#vielparker.

Ich benötige eine Quittung2019-08-12T12:55:57+02:00

Bei Kurzparkern ist das Ticket gleichzeitig die Quittung. Die Kassenautomaten drucken alle erforderlichen Informationen auf das Kurzparkerticket. Mit dem bezahlten Kurzparker-Ticket kann der Parker ausfahren. Bei den Ticketdaten wird in diesem Moment die Ausfahrt notiert und nach dem Öffnen der Schranke wird das Ticket dem Kunden zur Mitnahme angeboten. Sollten Sie Parkgebühren bei der Reisekostenabrechnung oder beim Finanzamt geltend machen wollen, reicht dieser Beleg regelmäßig aus.

Sollte bei der Ausfahrt das Ticket (=Quittung) nicht mitgenommen werden, wird nach Abschluss des Vorgangs das Ticket wieder eingezogen und vernichtet.

Grundsätzlich sind die Tickets bzw. Quittungen kundenneutral gestaltet. D. h. es werden keine fahrzeug- oder kundenspezifischen Daten ausgedruckt. Somit kann auch bei Verlust des Tickets durch Dritte kein Rückschluss des Tickets zum Fahrzeug oder Fahrer gezogen werden.

Wie funktioniert die Guthabenkarte bzw. Parken-Geldwertkarte?2019-08-12T12:56:34+02:00

Die Parken-Geldwertkarte ist eine Guthabenkarte mit der ins Parkhaus eingefahren werden kann. Bei der Ausfahrt dann wird das Parkentgelt vom Guthaben der Karte abgebucht.

Insbesondere für Vielparker und auch Behinderte sehr attraktiv. Nicht nur dass der Nutzer einen Nachlass in Form einer Gutschrift direkt beim Aufladen bekommt. Er muss damit nur noch zum Aufladen an den Kassenautomaten, was insbesondere für Behinderte ein deutlicher Vorteil ist.

Detaillierte Informationen zu dem Thema finden Sie auf unserer Homepage unter https://parken-hanau.de/preise-und-konditionen#vielparker.

Kino-Sondertarif – was muss ich tun?2019-08-12T12:59:38+02:00

Für Besucher des Kinopolis-Kinos in Hanau bieten wir in den Parkhäusern Kinopolis und Kinopolis 2 (direkt links und rechts vom Kino) einen Sondertarif für die ersten vier Stunden Parkzeit an. Unabhängig vom normalen Tarif lautet der Sondertarif für entsprechend gekennzeichnete Tickets wie folgt:

Das Kurzparker-Ticket muss vom Parkkunden im Kino nach der Kinokasse in einem entsprechenden Gerät entsprechend markiert werden. Die Kassenautomaten in den beiden Parkhäusern können die Markierung identifizieren und rechnen sodann automatisch den KinoSondertarif ab. Sollte Sie länger als die vier Stunden im Parkhaus parken, wird für die restliche Zeit der normale Tarif abgerechnet.

Bitte beachten Sie, dass das Ticket nur einmal in das Gerät zur Markierung im Kino eingeschoben wird. Mehrere Markierungen bewirken ansonsten, dass der Code nicht mehr gelesen werden kann, so dass der Normaltarif abgerechnet werden muss.

Wie funktioniert die Rabattierung bzw. Parkrückvergütung beispielsweise von Einzelhändlern und Gastronomen?2019-08-12T13:00:38+02:00

Dass Parkplätze oder Parkhäuser kostenintensiv sind und dass für das Abstellen des Fahrzeugs daher Kosten zu tragen sind, das wissen alle Autofahrer. Das trifft für Parkplätze in Parkbauten ebenso zu wie für Stellplätze im öffentlichen Straßenraum.

Zudem ist bekannt, dass die Aufenthaltsqualität steigt, wenn die Fahrzeuge eben nicht auf dem Marktplatz oder in den Straßen rund um die Geschäfte stehen, sondern in Parkbauten die zwar zentral, aber dennoch am Rande der Fußgängerzonen liegen sollen. So haben viele Städte die Innenstädte zum Vorteil der Besucher positiv umgestaltet, was auch die Bürger und Besucher erfreut.

Inzwischen bietet eine Reihe von Partnern, also Einzelhändler, Banken und andere Gewerbetreibende im Forum und der Hanauer Innenstadt eine Parkrückvergütung in Hanau an.

Während die meisten Partner dauerhaft eine Rückvergütung der Parkgebühren gewähren, bieten manche Partner die Nachlässe nur temporär oder in Verbindung mit anderen Aktionen an. Teilweise wird das Gewähren des Nachlasses von den Partnern an Voraussetzungen wie beispielsweise die Umsatzhöhe geknüpft. Gerne können Sie die Gewerbetreibenden und Gastronomen ansprechen. Dort erhalten Sie konkrete Informationen dazu.

Die Nachlässe werden auf unterschiedliche Art und Weise gewährt. Bevorzugt wird die Möglichkeit genutzt das Parkticket mit einem Vergütergerät (beim Partner) zu kennzeichnen. Der Kassenautomat gewährt dann automatisch die Vergütung. Alternativ kann der Partner auch Nachsteckkarten herausgeben. Der Kunde kann die Nachsteckkarte (oder auch mehrere) dann bei seinem Bezahlvorgang am Kassenautomaten wie Bargeld nutzen und so den zu zahlenden Betrag reduzieren oder sogar komplett ausgleichen.

Damit steht dem stationären Einzelhandel ein attraktives Modell zur Verfügung. Nicht nur, dass er sich vom Internethandel abheben kann, er kann individuell auf die Kunden eingehen und einen persönlichen Vorteil gewähren. Die Hanauer Innenstadt bietet inzwischen vielfältige und attraktive Geschäfte, Gastronomien und andere Magnete. Die Parkrückvergütung rundet einen Besuch und Einkauf in Hanau ab.

Diese detaillierten Informationen zu dem Thema finden Sie auf unserer Homepage unter https://parken-hanau.de/preise-und-konditionen#rueckverguetung.

Interessierte Einzelhändler und Gewerbetreibende wenden sich bitte an die Verwaltung der Hanauer Parkhaus GmbH. Dort werden Sie beraten, so dass Sie ein maßgeschneidertes Angebot erhalten.

Ich habe mein Ticket verloren, was muss ich tun?2019-08-12T13:01:12+02:00

Dass Tickets verloren werden, passiert immer wieder. Dass dies ärgerlich ist, können wir verstehen. In solchen Fällen kann an den Kassenautomaten regelmäßig ein Ersatzticket (= Verlustticket) erworben werden. Der Kassenautomat erstellt nach Zahlung der angeforderten Parkgebühr ein Ticket mit dem ausgefahren werden kann. Der Preis für das Verlustticket ist vor Ort ausgehängt.

Sollten Sie das zunächst verloren geglaubte Ticket wiederfinden, können Sie uns in den folgenden 2 Arbeitstagen per E-Mail ein Foto beider Tickets mit der Bitte um Prüfung und Kulanzregelung übersenden. Wir werden dann versuchen den Parkvorgang zu rekonstruieren. Sofern der Vorgang eindeutig nachvollzogen werden kann, sind wir in der Regel auf der Basis von Kulanz bereit einen Teil der Kosten für das Verlustticket zu erstatten.

Bei Parkhäusern und Tiefgaragen mit Kfz-Kennzeichenerkennung können Sie alternativ direkt vom Kassenautomaten mittels Sprechstelle Kontakt zu unserem Bereitschaftsdienst aufnehmen. Sofern Sie dem Mitarbeiter der Bereitschaft Ihr Kfz-Kennzeichen nennen, kann er den Geschäftsvorfall identifizieren und Ihnen den Zahlbetrag (Parkgebühr + 5,- Euro Servicegebühr) auf den Kassenautomaten schicken. Nach Zahlung des ausgewiesenen Betrags erstellt der Kassenautomat für den Vorgang ein neues Ticket.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Zahlvorgang zum Verlassen der Parkgarage?2019-08-16T20:53:26+02:00

Nachdem das Parkhausticket bezahlt ist müssen Autofahrer oft noch einen weiten Weg zu ihrem Fahrzeug zurücklegen und gegebenenfalls noch Einkäufe verstauen, die Kinder anschnallen und am Ende stauen sich die Autos noch vor der Ausfahrtschranke. Wer es deswegen nicht rechtzeitig zur Ausfahrt schafft, muss nachzahlen – ärgerlich, keine Frage. Eine allgemein gültige Regelung, wie viel Zeit Autofahrern nach dem Bezahlen ihres Tickets bleibt, um das Parkhaus mit ihrem Fahrzeug zu verlassen, gibt es jedoch nicht. Wie viel Karenzzeit fürs Rausfahren eingeräumt wird, legen wir aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der Größe des Parkhauses oder der Tiefgarage fest. Circa 10-15 Minuten sind üblich, in manchen Fällen wird auch mehr Zeit berücksichtigt. In jedem Fall soll die Regelung für den Kunden fair sein nicht zur unnötigen Eile auffordern.

Ich habe noch die ParkMark, bekomme ich das Pfand oder Restguthaben zurück?2019-08-16T20:53:44+02:00

Die Parkmark wurde bereits 2014 durch Transpondertickets abgelöst. Ein eventuell vorhandenes Restguthaben oder Pfand ist nach weit über 3 Jahren verfallen bzw. der Anspruch verjährt. Eine Erstattung nach dem 31.12.2018 ist ausgeschlossen.

Ich habe noch Vergütermünzen (mit Loch)2019-08-16T20:56:15+02:00

Die Vergütermünzen wurden bereits 2014 durch Vergüter bzw. Nachstecktickets abgelöst. Ein eventueller Anspruch auf Erstattung ist nach weit über 3 Jahren verfallen bzw. verjährt. Eine Erstattung nach dem 31.12.2018 ist ausgeschlossen.

Mobiltelefonempfang in Parkhäusern und Tiefgaragen?2019-08-16T21:01:52+02:00

In unseren Parkhäusern und der Tiefgarage Forum Hanau ist der Empfang auf allen Stockwerken nahezu flächendeckend gewährleistet.

Lediglich in den anderen Tiefgaragen müssen Sie davon ausgehen, keinen adäquaten Mobilfunkempfang zu haben.

Öffnungszeiten Parkhäuser, Tiefgaragen und Parkplätze2019-08-16T21:02:01+02:00

Parkhaus Am Forum (ehemals Parkhaus Am Frankfurter Tor)

Fahrzeuge können rund um die Uhr, also auch nachts, in das Parkhaus einfahren oder rausfahren. Das entsprechende Rolltor öffnet sich, sobald ein Fahrzeug vorfährt und ggf. die Taste (Ticketanforderung) betätigt, das bezahlte Ticket eingeführt oder das Dauerpark-Ticket angehalten wird.

Fußgänger können nachts das Parkhaus betreten, sofern sie das gültige Parkticket an der Zugangstür oder dem Aufzug in der Sternstraße an der entsprechend beschilderten Stelle einführen bzw. vorhalten.

Fußgänger ohne gültiges Parkticket oder unberechtigte Personen können so nachts regulär nicht ins Parkhaus gelangen.

Parkhaus Congress Park/Am Schwimmbad

Fahrzeuge können rund um die Uhr, also auch nachts, in das Parkhaus einfahren oder rausfahren. Das entsprechende Rolltor öffnet sich, sobald ein Fahrzeug vorfährt und ggf. die Taste (Ticketanforderung) betätigt oder das Dauerpark-Ticket angehalten wird.

Fußgänger können nachts das Parkhaus betreten, sofern sie das gültige Parkticket an der Zugangstür an der entsprechend beschilderten Stelle einführen bzw. vorhalten.

Fußgänger ohne gültiges Parkticket oder unberechtigte Personen können so nachts regulär nicht ins Parkhaus gelangen.

Parkhaus Kinopolis und Kinopolis 2

Fahrzeuge können rund um die Uhr, also auch nachts, in das Parkhaus einfahren oder rausfahren. Fußgänger können ebenso ungehindert rund um die Uhr rein und raus. Diese beiden Parkhäuser sind nachts weder durch Rolltore noch sonstige Dinge verschlossen.

Parkhaus Klinikum

Fahrzeuge können zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr in das Parkhaus einfahren. Eine Einfahrt nach 22:00 Uhr und/oder bei geschlossenem Rolltor ist nicht möglich.

Zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr sind die Rolltore an den Ein- und Ausfahrten geschlossen. Eine Einfahrt in diesem Zeitraum ist nicht möglich. Für die Ausfahrt öffnet sich das entsprechende Rolltor, sobald ein Fahrzeug vorfährt und ggf. das bezahlte Ticket eingeführt oder das Dauerpark-Ticket angehalten wird.

Fußgänger können nachts das Parkhaus betreten, sofern sie das gültige Parkticket an der Zugangstür an der entsprechend beschilderten Stelle einführen bzw. vorhalten.

Fußgänger ohne gültiges Parkticket oder unberechtigte Personen können so nachts regulär nicht ins Parkhaus gelangen.

Parkhaus Nürnberger Straße

Fahrzeuge können rund um die Uhr, also auch nachts, in das Parkhaus einfahren oder rausfahren. Das entsprechende Rolltor öffnet sich, sobald ein Fahrzeug vorfährt und ggf. die Taste (Ticketanforderung) betätigt, das bezahlte Ticket eingeführt oder das Dauerpark-Ticket angehalten wird.

Fußgänger können nachts das Parkhaus betreten, sofern sie das gültige Parkticket an der Zugangstür an der entsprechend beschilderten Stelle einführen bzw. vorhalten.

Fußgänger ohne gültiges Parkticket oder unberechtigte Personen können so nachts regulär nicht ins Parkhaus gelangen.

Parkplatz Klinikum

Fahrzeuge können rund um die Uhr, also auch nachts, den Parkplatz befahren oder rausfahren. Fußgänger können ebenso ungehindert rund um die Uhr rein und raus. Der Parkplatz ist nachts weder durch Rolltore noch sonstige Dinge verschlossen.

Parkplatz Main-Kinzig-Halle

Fahrzeuge können rund um die Uhr, also auch nachts, den Parkplatz an und unter der MainKinzig-Halle befahren oder rausfahren. Fußgänger können ebenso ungehindert rund um die Uhr rein und raus. Der Parkplatz ist nachts weder durch Rolltore noch sonstige Dinge verschlossen.

Parkplatz Martin-Luther-Stiftung

Fahrzeuge können rund um die Uhr, also auch nachts, den Parkplatz in der Martin-LutherAnlage befahren oder rausfahren. Fußgänger können ebenso ungehindert rund um die Uhr rein und raus. Der Parkplatz ist nachts weder durch Rolltore noch sonstige Dinge verschlossen.

Tiefgarage Am Markt

Fahrzeuge können rund um die Uhr, also auch nachts, in die Tiefgarage einfahren oder rausfahren. Das entsprechende Rolltor öffnet sich, sobald ein Fahrzeug vorfährt und ggf das bezahlte Ticket eingeführt oder das Dauerpark-Ticket angehalten wird.

Fußgänger können nachts die Tiefgarage betreten, sofern sie das gültige Parkticket an der Zugangstür (auf dem Marktplatz, nicht an der Einfahrt!) an der entsprechend beschilderten Stelle einführen bzw. vorhalten.

Fußgänger ohne gültiges Parkticket oder unberechtigte Personen können so nachts regulär nicht in die Tiefgarage gelangen.

Tiefgarage Congress Park

Fahrzeuge können rund um die Uhr, also auch nachts, in die Tiefgarage einfahren oder rausfahren. Das Rolltor öffnet sich, sobald ein Fahrzeug vorfährt und ggf das bezahlte Ticket eingeführt oder das Dauerpark-Ticket angehalten wird.

Fußgänger können nachts die Tiefgarage betreten, sofern sie das gültige Parkticket an der Zugangstür an der entsprechend beschilderten Stelle einführen bzw. vorhalten.

Fußgänger ohne gültiges Parkticket oder unberechtigte Personen können so nachts regulär nicht in die Tiefgarage gelangen.

Tiefgarage Forum

Fahrzeuge können rund um die Uhr, also auch nachts, in die Tiefgarage einfahren oder rausfahren. Das Rolltor öffnet sich, sobald ein Fahrzeug vorfährt und ggf das bezahlte Ticket eingeführt oder das Dauerpark-Ticket angehalten wird.

Fußgänger können nachts die Tiefgarage betreten, sofern sie das gültige Parkticket an der Zugangstür (24h-Zugang Hammerstraße! Nicht an der Ein-/Ausfahrt!) an der entsprechend beschilderten Stelle einführen bzw. vorhalten.

Bitte beachten Sie, dass Fußgänger nachts bzw. bei geschlossenem Rolltor nur durch den 24Zugang (blaues Treppenhaus mit Aufzug bzw. Hammerstraße) in die Tiefgarage gelangen oder herauskommen.

Fußgänger ohne gültiges Parkticket oder unberechtigte Personen können so regulär nicht ins Parkhaus gelangen.

Tiefgarage Klinikum Süd

Fahrzeuge können rund um die Uhr, also auch nachts, in die Tiefgarage einfahren oder rausfahren. Fußgänger können ebenso ungehindert rund um die Uhr rein und raus. Die Tiefgarage ist nachts weder durch Rolltore noch sonstige Dinge verschlossen.

Öffnungszeit Verwaltung der Hanauer Parkhaus GmbH2022-11-28T09:01:01+01:00

Die Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Montag – Donnerstag
von 07:30 Uhr – 12:00 Uhr und
von 13:30 Uhr – 15:00 Uhr

Die Verwaltung finden Sie im Erdgeschoss des Parkhauses Am Forum, Am Frankfurter Tor 10 in Hanau.

 

Was tun im Notfall?2019-08-12T13:09:24+02:00

Für Notfälle, insbesondere Bedrohungsszenarien beispielsweise von Frauen, wurden in unseren Häusern Notrufstellen installiert. Sie erkennen Sie von der Ferne an der orange markierten Säule oder dem orange markierten Wandbereich. Die dort installierten Sprechstellen werden direkt zum Bereitschaftsdienst durchgeschaltet. In vielen Fällen werden diese Notrufsäulen auch durch Kameras überwacht, die Situation also per Video aufgenommen und gesichert.

Der Mitarbeiter der Bereitschaft wird Ihnen schnellstmöglich helfen. Da er regelmäßig allerdings nicht vor Ort im Haus verfügbar ist und erst anfahren muss, kann es sein, dass er den Notruf an die Polizei weitergibt oder den Anrufern direkt die Polizei empfiehlt.

An dieser Stelle wollen wir zudem auf die Parken-Geldwertkarte hinweisen. Siehe hierzu die Frage „An der Einfahrt wird auf die Kameraüberwachung hingewiesen. Kann ich bei einem Schaden am Auto die Aufnahmen bekommen?“

Kontakt zu uns2019-10-11T13:43:54+02:00

Für weitere Fragen rund um das Thema Parken in Hanau können Sie uns gerne ansprechen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um Fragen rund um das Parken in einem unserer Häuser geht oder um das Parken im öffentlichen Straßenraum beispielsweise an Parkscheinautomaten. Richten Sie einfach eine formlose E-Mail an Info@hanauerparkhaus.de. Eine Antwort wird Ihnen regelmäßig innerhalb eines Arbeitstages vorliegen.

Die kompletten Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage unter https://parken-hanau.de/kontakt.

Toiletten2019-08-12T13:11:00+02:00

Toiletten, die von Bürgern genutzt werden können, finden Sie in nachfolgenden Häusern:

Parkhaus Am Forum

Unisex-Toilette direkt neben der Ausfahrtsspur, Zutritt/Nutzung ist mit einem Ticket möglich, das zuvor am Kassenautomaten für nur 70 Cent erworben werden kann.

Parkhaus Nürnberger Straße

Unisex-Toilette im Tiefgeschoss (Haupttreppenhaus zur Hirschstraße hin, ganz unten), Zutritt/Nutzung ist mit einem Ticket möglich, das zuvor am Kassenautomaten für nur 70 Cent erworben werden kann.

Tiefgarage Am Markt

Öffentliche Toiletten der Stadt Hanau finden Sie im Treppenhaus in Richtung Sparkasse/Kaufhof. Zutritt/Nutzung ist mit einem Ticket möglich, das zuvor am Kassenautomaten für nur 50 Cent erworben werden kann.

Behinderte mit Euro-Schlüssel finden im Treppenhaus (mit Aufzug) Hammerstraße Ecke Krämerstraße eine entsprechende Toilette.

Tiefgarage Forum

Während der Öffnungszeiten des Forum Hanau kann dort die zentrale Toilettenanlage im Einkaufscenter genutzt werden.

Darüber hinaus befindet sich im Forum eine öffentliche Toilette der Stadt Hanau. Sie finden diese an der Nordseite „Am Freiheitsplatz“ Nähe ZOB neben der Mobilitätszentrale. Der Zugang erfolgt direkt vom Gehweg aus. Bitte den Gebührenaushang vor Ort beachten.

Haben Sie noch Fragen?

Treten Sie mit uns in Kontakt

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